Kosten
Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten jedoch auf der Grundlage des mit Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages die Leistungen der Heilpraktiker ganz oder teilweise. Die Erstattungspraxis der verschiedenen Versicherungsträger ist jedoch sehr unterschiedlich.
Daher lässt unsere Praxis die Rechnungen ausstellen durch die Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker (ZAS).
Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, für die entstandenen Kosten aufzukommen, da zwischen dem Behandler und dem Patienten ein Vertragsverhältnis besteht.
Die Beträge, die die Versicherung jedoch nicht erstattet, sind vom Patienten selbst zu tragen und können auch nicht vom Heilpraktiker zurückgefordert werden.
Vor der Behandlung klären wir unsere Patienten selbstverständlich auf über die Kosten, die auf sie zukommen!